Sachkundeprüfung bei Wiltrud Remstedt

Seit dem 01. Juli 2013 gilt in Niedersachsen ein neues Hundegesetz (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Hundehalter, die sich nach dem 01. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den „Nachweis der Sachkunde“ erbringen und dazu eine Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil bestehen. Die theoretische Prüfung muss vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen, die praktische Prüfung muss der Hundehalter innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung absolvieren.

Keine Prüfung ablegen muss, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten hat. Er gilt durch Erfahrung als sachkundig und benötigt keinen gesonderten Nachweis.

Theorie

Die theoretischen Sachkundeprüfung nimmt Wiltrud Remstedt derzeit nicht ab. Zugelassene Prüferinnen und Prüfer finden Sie auf der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen.

Praxis

Die praktische Prüfung nimmt Wiltrud Remstedt ab. Die Termine werden mit den Teilnehmenden individuell vereinbart.

In der praktischen Prüfung soll der Halter seine Befähigung unter Beweis stellen, den Hund richtig einschätzen zu können, gefährliche Situationen zu erkennen und etwaigen Gefahren vorzubeugen. Vorgeschrieben sind Prüfungsabschnitte in reizarmer Umgebung (z.B. Wald) und in städtischem Umfeld. Bei Wiltrud Remstedt wird die praktische Sachkundeprüfung in Pattensen, in der Eilenriede (Stadtwald in Hannover) und in angrenzenden Stadtteilen durchgeführt.

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